4. Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB), Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs (§§ 932 ff. Dieser reiche allerdings für den gutgläubigen Erwerb nach § 934 Alt. 2 BGB 5. L gibt nach einiger Zeit auf Drängen des F das Fahrzeug an K, dieser gibt es ihm, dem L, nach einiger Zeit zur Leihe. Nach den §§ 931, 934 BGB bestehen hier zwei Möglichkeiten des gutgläubigen Eigentumserwerbs. Aufgrund der Vermietung an D ist A mittelbarer Besitzer i.S.v. 3: „Steht im Falle des § 931 das Recht dem dritten Besitzer zu, so erlischt es auch dem gutgläubigen Erwerber gegenüber nicht“. 310 bgb erklärung. Insofern ist die Besitzlage hier mit der Besitzlage nach Vollzug der Übereignung bei §§ 929, 932 vergleichbar. Das Repetitorium hat mir sehr geholfen, dadurch hat Jura endlich mal wieder Spaà gemacht. Die Juracademy bietet eine umfassende Vorbereitung auf die Semesterklausuren und die erste Pflichtfachprüfung. Diese und viele weitere Aufgaben findest du in unseren interaktiven Online-Kursen. 2 für den gutgläubigen Erwerb, dass der Erwerber den Besitz an der Sache von dem Dritten erlangt und der Erwerber in diesem Zeitpunkt auch noch gutgläubig ist. Ist der Veräußerer mittelbarer Besitzer und steht ihm deswegen auch ein Herausgabeanspruch aus dem Besitzmittlungsverhältnis gegen den Dritten zu, so wird der Erwerber bereits mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs Eigentümer, sofern er redlich ist und die Sache nicht dem Eigentümer oder dem Besitzmittler des Eigentümers abhandengekommen ist (vgl. 1 BGB durch den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. § 870 keine Besitzposition mehr an der Sache. Erfüllung (§ Word Dokumente zum Paragraphen . Erkennen Sie das dahinter stehende Grundprinzip? Die Abtretung richtet sich nach § 398 BGB und stellt somit neben der Einigung nach § 929 S.1 BGB ein weiteres Rechtsgeschäft dar. § 934 Alt. Sollte er dies insgeheim nicht gewollt haben, so wäre das nach dem Rechtsgedanken des § 116 unbeachtlich. Ein weiteres Übergabesurrogat ist in § 931 geregelt. Es deckt sich mit der Besitzlage, wie sie auch den Fällen der §§ 932, 933 zu Grunde liegt: Bei der Übereignung nach § 929 S. 1 hat der Veräußerer nach der Übergabe keine Besitzposition (mehr) an der Sache. aus §§ 812, 861, 1007) abtreten. Kann man die dingliche Einigung eigentlich anfechten?! : V veräußerte einen Schrank an K, den K Tage zuvor im Geschäft des V besichtigt hatte. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers i.S.v. Gutgläubiger Erwerb gemäß §§ 929 S.1, 931, 934 BGB. Bei der Übereignung nach § 930 hat der Veräußerer den Besitz zunächst noch behalten. Den gleichzeitigen Besitz mehrerer Personen kennt das Gesetz nur in der Form des Mitbesitzes (§ 866) und des Teilbesitzes (§ 865). Besitzmittlungsverhältnis ausreichend, Bei vorweggenommenem Rechtsverhältnis keine Ausführungshandlung erforderlich; anders bei In-sich-Geschäft, Abtretung des Herausgabeanspruchs, § 931 BGB, Herausgabeanspruch aus Besitzmittlungsverhältnis oder §§ 812, 823 usw, Ist der Veräußerer besitzlos und hat nur Anspruch aus § 985, so genügt die bloße Einigung, Einigsein muß bei vorweggenommener Einigung im Zeitpunkt der Übergabe bzw des Übergabesurrogates noch gegeben sein.Widerruf der vorweggenommenen Einigung durch den Veräußerer ist möglich (arg ex §§ 873 II, 956 I; str), Grds. Diese Unterscheidung ist vor allem beim gutgläubigen Erwerb relevant, da ein solcher bei einer Übereignung gemäß § 931 nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 934 BGB stattfinden kann (s.u.). D. Übereignung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs (Vindikationszession), §§ 929, 931, II. A vermietet das Fahrrad unbefugt an D. Anschließend übereignet A es an den gutgläubigen G, indem er ihm seinen Herausgabeanspruch gegen D abtritt. Dritten, § 931 BGB 3. 1 InsO):. § 931 BGB? Da D nach § 546 nach Ablauf der Mietzeit dem A zur Herausgabe verpflichtet ist, kann A dem G zur Übereignung nach § 931 den Herausgabeanspruch gegen D auch schon vor Fälligkeit durch Abtretungsvertrag nach § 398 abtreten. BGB (Veräußerer ist nicht mittelbarer Besitzer) mit Übergabe der Sache durch den Dritten 3. Ist der Veräußerer besitzlos und hat nur Anspruch aus § 985, so genügt die bloße Einigung. Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen Drittbesitzer, Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Es umfasst die Befugnis, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen (§ 903 S. 1 BGB). Hier haben E1 und E2 mittelbaren Mitbesitz. Den bisher behandelten Fällen des gutgläubigen Erwerbs liegt von der Besitzlage her gesehen, das Traditionsprinzip zu Grunde, wie es durch den Grundtatbestand der Übergabe in § 929 S. 1 verdeutlicht wird. 3 nicht aus. Staatsexamen, Klausurtraining für das 1. In welchem Fall muss die Ãbereignung der Sache nach §§ 929, 931 BGB erfolgen? 2 erworben. „Doppelspiel des Besitzmittlers“: Eigentümer E verleiht sein Laptop an D. Nichtberechtigter N verkauft den Laptop an K und tritt ihm, zwecks Übereignung, seinen angeblichen Herausgabeanspruch gegen D ab. Hier ist V nicht mehr mittelbarer Besitzer und es steht ihm folglich kein Herausgabeanspruch gegen D zu. Schadensersatz statt der Leistung bei Verletzung der Herausgabepflicht aus dem ... VG Augsburg, ⦠In diesem Falle kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass sich die Parteien gem. Eigentum an beweglichen Sachen wird derivativ nach den §§ 929 - 931 BGB, originär nach den §§ 937 ff. Ist K Eigentümer geworden? Daher soll der Erwerb vom Nichtberechtigten auch erst möglich sein, wenn die Übergabe nachfolgt, da der Veräußerer erst dann keine Besitzposition an der Sache mehr hat. Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung, Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ãr für das 1. 1. 1 S. 1 sofort! WICHTIG: Dies ist kein Fall von § 931 BGB, sondern von 929 S. 1 BGB. Hier genügt die Abtretung des angeblichen oder wirklichen Herausgabeanspruchs nicht, um die oben dargestellte Besitzlage herbeizuführen. Bloße Erwerbspositione⦠2 ist bis auf die erste, noch keine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Lösung Beispiel Erwerb des D von A gemäß §§ 929 S. 1, 931, 934 BGB? E hat dem A sein Fahrrad geliehen. Im Falle des § 934 Alt. Besteht aber bereits ein Besitzmittlungsverhältnis zwischen dem Dritten und einem anderen, würde dadurch, streng genommen, mittelbarer Besitz von zwei Personen, in einer Form, die das Gesetz nicht kennt, entstehen. Diese und viele weitere Ãbungsaufgaben findest du im Kurspaket Zivilrecht. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Merchant Of Venice Theme Essay 1, 931 BGB sein, da A das Auto. Bei der Übereignung nach §§ 931, 934 Alt. Bei der Übereignung nach § 931 BGB wird die Übergabe durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs ersetzt. Parkplatzmieter M untervermietet während seines halbjährigen Auslandsaufenthalts seinen Parkplatz an U. Hier hat M mittelbaren Teilbesitz in Bezug auf das ganze Grundstück. Außerdem müssen die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen für vertragliche Rechtsgeschäfte erfüllt sein. E ist Eigentümer eines Fahrzeugs, das er an M vermietet hat, dieser verleiht es an L. Das weiß ein Freund des L, nämlich der F. F verkauft das Fahrzeug an K, dem erklärt er, er habe das Fahrzeug an L verliehen und tritt ihm seinen angeblichen „Herausgabeanspruch“ gegen L ab. [5] Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs gibt es bis heute nicht, weshalb für die Frage der Dinglichkeit allein Kennzeichnungen sinnvoll sind wie Erwerbsposition mit erhöhter Bestandskraft oder gesicherte Erwerbsposition. besondere Voraussetzung des § 934 Alt. Dingliche Einigung, § 929 S.1 BGB a) Angebot des A = Brief des A an B b) Annahme des B konkludent im Herausgabeverlangen des B von C c) Zugang der Annahme (-); hier aber Verzicht auf Zugang gem. Gleichzeitig bitte ich um Erteilung einer Zuwendungsbe-stätigung. § 870 auf den Erwerber übertragen hat. Oktober 2018 - IV ZR Resume Teller Responsibilities ⦠Nach § 934 Alt. § 398 über die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Veräußerers gegen den Dritten einigen. 1 BGB (außer: Abs. Der Besitz muss auf den Erwerber oder dessen Geheißperson übergegangen sein! Nach der h.M. hat er mit dem Erwerb des alleinigen mittelbaren Besitzes das Eigentum gutgläubig gem. E1 und E2 sind Miteigentümer eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus. Für Informationen über aktuelle Gerichtsurteile, Neuigkeiten zum Jurastudium und Prüfungstipps, Wie prüfen Sie den Eigentumserwerb nach §§ 929, 931. Kennzeichnend für den unmittelbaren Teilbesitz ist, dass jeder Teilbesitzer die tatsächliche Gewalt nur über einen Teil der Sache ausübt. Damit verliere der bisherige mittelbare Besitzer seine Besitzposition vollständig. § 934 enthält zwei Alternativen: Bei der ersten Alternative ist der Veräußerer mittelbarer Besitzer und ihm steht deswegen auch ein Herausgabeanspruch aus dem Besitzmittlungsverhältnis gegen den Dritten zu. Da V Geld benötigt, übereignet er seinem Darlehensgeber G die Maschine, indem er dem G seinen angeblichen Herausgabeanspruch gegen D abtritt. Übergabe des Spiels gem. 02.06.2014 - Verkäufer bleibt bis Bedingungseintritt Eigentümer; Veräußerung nach § 931 BGB möglich (Schutz des Käufers nach §§ 161 Abs. Fall BGB sieht vor, dass der Veräußerer mittelbarer Besitzer ist. D hat den Kaufpreis mittlerweile vorzeitig vollständig bezahlt. Deshalb erwerben diese Personen grundsätzlich sofort gutgläubig (lastenfrei). In diesem Fall genügt die Abtretung des Herausgabeanspruchs aus dem Besitzmittlungsverhältnis. BGB oder gutgläubig vom Nichtberechtigten nach den §§ 932 - 936 BGB erworben. § 935). gegen den Dieb). Ein rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen kann in Gestalt der §§ 929 S. 1, 931 BGB erfolgen. Bevor wir den Beispielsfall lösen, machen wir uns zunächst den theoretischen Hintergrund klar. Auf Drängen des N schließt D mit K einen Verwahrungsvertrag mit dem Inhalt ab, dass er das Gerät in Anerkennung des Eigentums des K für diesen verwahrt. 2. Auch hierzu darf auf die Ausführungen zu § 929 S. 1 unter Rn. Einigsein. Die Parteien müssen sich zunächst über die Übertragung des Eigentums an den Erwerber einigen. 1, 986 Abs. Rechtsprechung zu § 931 BGB. Gehört eine nach § 931 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer der Sache ist, mit der Abtretung des Anspruchs, anderenfalls dann Eigentümer, wenn er den Besitz der Sache von dem Dritten erlangt, es sei denn, dass er zur Zeit der Abtretung oder des Besitzerwerbs nicht in gutem Glauben ist. Der Veräußerer muß Eigentumsübertragungswillen, der Erwerber muß Eigentumserwerbswillen zum Ausdruck bringen (Vertretung zulässig), Konkludente Einigung (Auslegung: §§ 157, 242 BGB), Bei Abschluß des Verpflichtungsgeschäfts, wenn Eigentumswechsel mit Übergabe erstrebt, Realofferte bei unbestimmtem Zusenden und öffentlichem Anbieten. Bsp. Der Erwerber soll auch in den Fällen der §§ 933, 934 erst dann gutgläubig erwerben können, wenn eine der Übergabe vergleichbare Besitzlage entstanden ist, d.h.: Der Veräußerer darf keinen Besitz (mehr) haben! Hiernach tritt an die Stelle der Übergabe das Übergabesurrogat der Abtretung eines Herausgabeanspruchs, vgl. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bundesrecht § 1 BGB, Beginn der Rechtsfähigkeit § 2 BGB, Eintritt der Volljährigkeit § 3 BGB (weggefallen) § 4 BGB (weggefallen) § 5 BGB (weg 2 erwirbt der Erwerber, wenn kein mittelbarer Besitz des Veräußerers bestand, das Eigentum erst dann, wenn er den Besitz an der Sache von dem Dritten erlangt hat und er zu diesem Zeitpunkt noch gutgläubig ist. Dies ist unproblematisch, wenn der Dritte ausschließlich dem Erwerber den Besitz vermittelt. Wenn nach herrschender Meinung das Eigentum in Fällen, in denen keine Besitzübertragung nach § 929 oder § 930 BGB möglich ist und ein nach § 931 BGB abtretbarer Anspruch nicht existiert, die Übereignung durch bloße Einigung möglich ist, kann man dies als Anwendung von § 413 BGB ansehen. 2 BGB) ⢠keine Bösgläubigkeit (§ 931 II BGB) ⢠kein Abhandenkommen (§ 935 BGB) ⢠ggf. In folg⦠1 S. 1 sofort eintreten, sofern der Erwerber gutgläubig ist. Abtretung des Herausgabeanspruchs, § 931 BGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 931 BGB verweisen. § 931 BGB, § 933 BGB, § 934 Halbs 1 BGB (Eigentumserwerb im Falle des BGB § 934 Halbs 1) Leitsatz 1. Mit der Begründung des neuen Besitzmittlungsverhältnisses mache der Besitzmittler vielmehr klar, dass er seinen Fremdbesitzerwillen für den bisherigen mittelbaren Besitzer aufgebe. § 398 BGB. Herausgabeanspruch aus Besitzmittlungsverhältnis oder §§ 812, 823 usw. Nimm deinen persönlichen Repetitor mit nach Hause! 3. Einigsein muß bei vorweggenommener Einigung im Zeitpunkt der Übergabe bzw des Übergabesurrogates noch gegeben sein. Eine Stellvertretung nach den §§ 164 ff. Eine Änderung der (unmittelbaren) Besitzverhältnisse tritt auch hier, wie bei § 930, zunächst nicht ein, da der Dritte bis zur Geltendmachung des Herausgabeanspruchs Besitzer bleibt. § 931 BGB. Voraussetzung für § 931 ist, dass sich die Sache im Besitz eines Dritten befindet. 2 BGB); Bei Insolvenz des Käufers Wahlrecht seines Insolvenzverwalters (§ 103 Abs. § 868 BGB @). Der Erwerber oder seine Geheißperson muss also nachträglich noch den Besitz erlangen, wobei auch mittelbarer Besitz genügt, und zwar muss ihm der Besitz aufgrund des Veräußerungsgeschäfts verschafft sein. Allerdings kommt ein Erwerb vom Berechtigten hier nicht in Frage, da A nicht Eigentümer ist. fungsmacht (§ 924 Alt. Das Anwartschaftsrecht (AWR) - Homepage.ruhr-uni-bochum. 301 Entscheidungen zu § 931 BGB in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15. II ZR 287/07 -11 - Feststellungen des Berufungsgerichts ein Übergabesurrogat in Form der Abtretung des Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB) ausscheidet, die Beklagte zu 2 aber weiterhin unmittelbare Besitzerin der Zylinder blieb, konnte es zu einer Übergabe des Besitzes an die NEAG nach § 929 Satz 1, § 868 BGB nur kommen, wenn die Beklagte zu 1 jeden ⦠In Bezug auf das Grundstück hat jeder Mieter Teilbesitz. Rechtsgeschäft iS eines Verkehrsgeschäfts, Gutgläubigkeit im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs, Gegenstand des guten Glaubens ist das Eigentum des Veräußerers; der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis wird durch § 366 HGB geschützt, Eigentumsübertragung gemäß §§ 929-931 BGB. § 932 Abs. Herausgebildet haben sie sich aus der Bedürfnisstruktur des Wirtschaftsverkehrs, welcher regelmäßig Kapitalknappheit zu beklagen hat. Beide Besitzarten sind auch in mittelbarer Form möglich, nämlich als mittelbarer Mitbesitz (§§ 866, 868) und mittelbarer Teilbesitz (§§ 865, 868). : Der verfügungsberechtigte Eigentümer, Eigentümer ist nicht verfügungsberechtigt, wenn, absolute Verfügungsbeschränkungen (zB § 81 InsO), relative Verfügungsbeschränkungen (§ 135, 136 BGB), Nichteigentümer ist verfügungsberechtigt bei Verwaltung kraft Gesetzes. § 858. Steht dem Veräußerer nur der Eigentumsherausgabeanspruch aus § 985 gegen den Dritten zu, so kann dieser nicht zur Übereignung nach § 931 abgetreten werden; in diesem Fall reicht die bloße Einigung über den Eigentumsübergang aus. In diesem Falle kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass sich die Parteien gem. Beim Nebenbesitz fehle aber eine klare Zuordnung. Im Fall des § 931 sind also zwei Einigungen erforderlich, nämlich über die Übertragung des Eigentums und über die Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen den Dritten! Kennzeichnend für den unmittelbaren Mitbesitz ist, dass jeder Mitbesitzer die tatsächliche Gewalt über gesamte Sache unter Einschluss des Anderen und gleichzeitig durch den gleichen Besitz des anderen beschränkt, ausübt. § 934 1. An den Gemeinschaftsräumen eines Studentenwohnheims besteht Mitbesitz der Bewohner. BGB oder gutgläubig vom Nichtberechtigten nach den §§ 932 - 936 BGB erworben. Daher verlangt § 934 Alt. Im Fall des § 931 sind sie jedenfalls dann erfüllt, wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer war und mit Abtretung seines Anspruchs gegen den Dritten seinen mittelbaren Besitz gem. Bei der zweiten Alternative ist der Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer und ihm steht deswegen auch kein Herausgabeanspruch aus einem Besitzmittlungsverhältnis gegen den Dritten zu. Für die Besitzerlangung reicht es aus, wenn der Erwerber den mittelbaren Besitz von dem Dritten erlangt. Im Ausgangsbeispiel („Doppelspiel des Besitzmittlers“) hat K nach der ersten Ansicht zwar Nebenbesitz erlangt, aber dennoch analog § 936 Abs. Und wie soll dabei denn der Wille und die Erklärung auseinanderfallen?! & 2. Der Grundtatbestand des § 931 ist erfüllt, da hierfür die Einigung über die Abtretung eines nur behaupteten Herausgabeanspruchs ausreicht. I. Einigung (+) II. Grundsätzlich sind dingliche Rechtsgeschäfte wertneutral. Diese können aber auch konkludent in einer äußerlich einheitlichen Erklärung zusammenfallen. Hat ein Dritter den Besitz an einer Sache, deren Eigentum übertragen werden soll, so kann anstelle der Sache auch ein Herausgabeanspruch gemäß § 931 BGB abgetreten werden. ... Mai 2020 um 20:52 Uhr bearbeitet Auch der Fall der Erklärung unter Anwesenden ist im BGB nicht genau geregelt, jedoch enthält er auch keine besonderen Schwierigkeiten. Title: Microsoft Word - SR_UM_III_8_931_Voraussetzungen Author: Arbeitszimmer1 Created Date: 10/22/2019 5:16:16 PM Beispiel: Verkäufer V verkauft Kfz an Käufer K. Der Verkäufer soll das Fahrzeug für zwei Monate weiter nutzen können, als Mieter. 93–97) verwiesen. Danach kann das Eigentum durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs übertragen werden, wenn sich die Sache im Besitz eines Dritten befindet. Bei § 931 sind drei Fälle zu unterscheiden: Der Fall, dass der Veräußerer mittelbarer Besitzer (z.B. Beim Erwerb einer Sache durch Abtretung des Herausgabeanspruches gegen einen Dritten gemäß § 931 BGB kommt es dagegen nach § 934 BGB darauf an: Ist der Veräußerer mittelbarer Besitzer der Sache, erwirbt der Erwerber gutgläubig schon mit Abtretung des Anspruches. Vermieter) ist. V hat dem D eine Maschine unter Eigentumsvorbehalt veräußert. 931 BGB 1. § 151 S.1 BGB, sodass dingliche Einigung (+) 2. Die besseren Gründe sprechen für die h.M. Dem Bestreben des Sachenrechts nach Rechtsklarheit widerspricht es, wenn die Besitzlage nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Nach dem Inhalt der Einigung muß feststehen, an welchen Sachen sich im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs der Eigentumswechsel vollzogen hat. Denn hier ist für den Erwerber leicht ersichtlich, dass die Sache eventuell mit Rechten des Dritten behaftet ist, sofern sie sich sogar in dessen Besitz befindet. § 936 Abs. In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, dass jedenfalls dann, wenn der Besitzmittler die besitzrechtliche Beziehung zum bisherigen mittelbaren Besitzer nicht eindeutig aufgegeben habe, der Erwerber und der bisherige mittelbare Besitzer gleichstufigen mittelbaren Nebenbesitz erlangen. § 934 Alt. Ein eventueller gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten richtet sich hier nach § 934 Alt. 3 das Eigentum nicht gutgläubig erworben. Danach erlischt im Fall einer Übereignung nach §§ 929 S.1, 931 BGB das Recht des Dritten nicht, sofern er derjenige ist, der die Sache im Besitz hat. Neben die dingliche Einigung muss hier ein Abtretungsvertrag (gemäß § 398 BGB) zum Zwecke der Übertragung des mittelbaren Besitzes treten. 2 wegen des Rechtsgedankens des § 936 Abs. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. Hierfür gelten die gleichen Grundsätze, wie für die übrigen Übereignungstatbestände. Dass A nicht Eigentümer des Fahrrads ist, hat auf die Wirksamkeit des Mietvertrages keinen Einfluss. 65–67 verwiesen werden. Dies muss auf Veranlassung des Veräußerers geschehen sein! Bezüglich dieses Prüfungspunktes wird auf die Ausführungen zu den anderen Erwerbstatbeständen (oben unter Rn. 2 möglich. Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen C? Es umfasst die Befugnis, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen (§ 903 S. 1 BGB). §§ 929 1, 931 BGB § 1205 II BGB §§ 1207, 934 BGB: Der Erwerb vom Berechtigten. Auf einem Grundstück befinden sich mehrere gekennzeichnete Parkplätze, die an verschiedene Personen vermietet sind. BGB (Veräußerer ist mittelbarer Besitzer) mit Abtretung des Anspruchs e) Übereignung nach §§ 931, 934 2.Alt. Ein gutgläubiger Erwerb wäre hier nur nach § 934 Alt. 1 hat der Veräußerer mit der Abtretung seines Herausgabeanspruchs gem. K ist gutgläubig, insbesondere ist ihm nicht bekannt, dass E der Eigentümer ist und dass zwischen E und D bereits ein Leihvertrag besteht. Die Parteien wollen nur das Eigentum an einer Sache übertragen, um eine bestehende Verpflichtung zu erfüllen. Der Fall, dass der Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer ist, aber einen obligatorischen Herausgabeanspruch gegen den Dritten hat (z.B. Voraussetzung für § 931 ist, dass sich die Sache im Besitz eines Dritten befindet. Einigung 2. Zur Begründung wird angeführt, dass sowohl die Eigentumsvermutung aus § 1006, als auch der Eigentumserwerb durch Ersitzung nach § 937 nur auf eine Person bezogen sind. Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt. BGH, URTEIL vom 1.1.2010, Az. Mit der Abtretung eines "Herausgabeanspruchs" i.S.d. § 931 BGB. 142. In diesem Fall muss er dem Erwerber diesen Anspruch (z.B. § 398 über die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Veräußerers gegen den Dritten einigen. Erwerber oder Geheißperson muß Besitz erlangen, Veräußerer muß Besitzerwerb veranlassen (keine Vertretung), Keine besitzrechtliche Position mehr beim Veräußerer, Erwerber wird mittelbarer Besitzer (§ 868); gesetzl. Staatsexamen in SR, ZR & ÃR mit Korrektur, Ãbungsaufgaben, Ãbungsfälle & Schemata für die Wiederholung. Dieses haben sie an M vermietet. Dem BGB ist der Begriff des Anwartschaftsrechts unbekannt, gleichwohl sind Anwartschaftsrechte heute anerkannt. Erklärung des Spenders (Name und genaue Anschrift des Spenders) 1 ... zum unmittelbaren Besitz übergeben und trete hiermit meinen Herausgabeanspruch nach § 931 BGB unentgeltlich an die Stadt Gersthofen ab. Nach der h.M. ist dagegen die Möglichkeit der Erlangung von Nebenbesitz nicht anzuerkennen. 933 BGB d) Übereignung nach §§ 931, 934 1.Alt. Die Skizze zum Fall finden Sie unter Rn. Berechtigung 3. Das Übergabesurrogat gem. Mit der Erlangung des mittelbaren Besitzes geht das Eigentum an der Sache auf den Käufer über. Auf § 310 BGB verweisen folgende Vorschriften: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Recht der Schuldverhältnisse Schuldverhältnisse aus Verträgen Begründung, Inhalt und Beendigung Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen § 312 (Anwendungsbereich Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 310. 2) 1.Fall: Veräußerer ist mittelbarer Besitzer 2.Fall: Dritter verschafft Erwerber Besitz. Der gutgläubige Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs ist in zwei Varianten denkbar: Sofern der Veräußerer mittelbarer Besitzer ist, vollzieht sich der Erwerb bereits durch die Abtretung seines Herausgabeanspruchs an den Erwerber. Welche Rechtsfolge ordnet § 108 I BGB an? Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs Ist ein Dritter im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass der Eigentümer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der Sache abtritt. Nichteigentümer verfügt als Berechtigter, wenn er mit Einwilligung des Berechtigten handelt, § 185 I BGB. 1.3. Regelmäßig erübrigt sich eine gesonderte Prüfung auch hier, wenn, wie im Normalfall, die Einigung über die Eigentumsübertragung und die Einigung über die Abtretung des Herausgabeanspruchs zeitgleich zusammenfallen. Erlangt der Erwerber von dem Dritten den mittelbaren Besitz, besteht aber gleichzeitig noch ein Besitzmittlungsverhältnis zwischen dem Dritten und dem bisherigen Eigentümer, so ist umstritten, ob dadurch „Nebenbesitz“ entsteht und ob dies den gutgläubigen Erwerb nach § 934 rechtfertigt. Hierbei wird der mittelbare Besitz gemäß § 870 BGB übertragen. 1. 1, wie bei § 932 Abs. Veräußert der Vorbehaltskäufer bei noch bestehendem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten die Sache gemäß BGB §§ 929, 930 zur Sicherung an einen gutgläubigen Dritten, so wird dieser mittelbarer Besitzer. Also soll der gutgläubige Erwerb, gem. Wenn der Veräußerer mittelbarer Besitzer ist, dann erwirbt der Erwerber das Eigentum in dem Moment, in dem der Veräußerer seinen Herausgabeanspruch abtritt. Eigentum an beweglichen Sachen wird derivativ nach den §§ 929 - 931 BGB, originär nach den §§ 937 ff. Der Käufer wird wegen der Gebrauchsüberlassung an V nicht unmittelbarer Besitzer, sondern nur mittelbarer Besitzer. 2 BGB: Übergabe § 933 BGB ist nicht entsprechend anwendbar, da eine Pfandrechtsbestellung durch Vereinba- rung eines Besitzkonstituts nicht möglich ist (s.o. Würde man im Ausgangsbeispiel („Doppelspiel des Besitzmittlers“) mittelbaren Besitz von E und K bejahen, so wäre das weder mittelbarer Mitbesitz (E und K wissen nichts voneinander), noch mittelbarer Teilbesitz (jedes Besitzmittlungsverhältnis bezieht sich auf die ganze Sache), sondern eine im Gesetz nicht geregelte Form des gleichzeitigen mittelbaren Besitzes mehrerer, die man als „gleichstufigen mittelbaren Nebenbesitz“ bezeichnen könnte. Die im Gesetz aufgeführten Formen des gleichzeitigen Besitzes mehrerer Personen, nämlich der Mitbesitz und der Teilbesitz sollten daher als abschließend angesehen werden. Der Erwerber erwirbt das Eigentum vom Nichtberechtigten, sofern er gutgläubig ist, nach § 932 Abs.